Der Name „Habecksicher.de“ ist ein Wortspiel, das auf die aktuelle Situation der digitalen Rechtsverfolgung in Deutschland anspielt – insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall „So Done“ und Robert Habeck.
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* 𝗣𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗲𝗱𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗶𝗻𝗱𝗿ü𝗰𝗸𝗲:
* Dieser Text gibt ausschließlich meine persönlichen Erinnerungen, subjektiven Eindrücke und Meinungen zu den behandelten Themen wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder objektive Richtigkeit. Die dargestellten Informationen basieren auf meiner persönlichen Wahrnehmung und Interpretation öffentlich zugänglicher Quellen. Irrtümer und unvollständige Wiedergaben sind möglich. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation eines Rechtsanwalts. Es handelt sich nicht um Tatsachenbehauptungen.
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Hintergrund zur „So Done“ GmbH
Die SO DONE ist ein Unternehmen, das sich auf die rechtliche Verfolgung von Beleidigungen und Hassrede im Internet spezialisiert hat. Nach öffentlich verfügbaren Informationen wurde das Unternehmen von Pascal Kober (FDP-Bundestagsabgeordneter) und Thomas Peters gegründet.
Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell von „𝗦𝗼 𝗗𝗼𝗻𝗲“ basiert auf folgenden Schritten:
𝟭. 𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗦𝘂𝗰𝗵𝗲 nach potenziell rechtswidrigen Äußerungen im Internet (teils KI-unterstützt)
𝟮. 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗕𝗲𝘄𝗲𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 der identifizierten Fälle
𝟯. 𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗿𝗵𝗲𝗯𝗲𝗿 über Behördenanfragen
𝟰. 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗔𝗯𝗺𝗮𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 mit Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen
𝟱. 𝗚𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗗𝘂𝗿𝗰𝗵𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 von Ansprüchen in geeigneten Fällen
Die typischen Forderungssummen liegen zwischen 𝟯𝟬𝟬 𝘂𝗻𝗱 𝟮.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Es handelt sich um ein Geschäftsmodell, das gezielt die 𝗔𝗻𝗴𝘀𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗨𝗻𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲𝗻 ausnutzt, um Profit zu generieren. Viele Menschen, die mit einer Abmahnung konfrontiert werden, fühlen sich überrumpelt und eingeschüchtert – insbesondere, wenn sie nicht über die finanziellen Mittel oder das rechtliche Wissen verfügen, um sich angemessen zu verteidigen.
Die Drohung mit kostspieligen Rechtsprozessen und potenziell hohen Schadensersatzforderungen führt oft dazu, dass Betroffene lieber schnell zahlen, anstatt sich auf einen langwierigen und unsicheren Rechtsstreit einzulassen.
Dieses Vorgehen schafft ein 𝗞𝗹𝗶𝗺𝗮 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵ü𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴, in dem die 𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲 𝗠𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀ä𝘂ß𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 im digitalen Raum zunehmend eingeschränkt wird.
Öffentliche Diskussion
Der Fall erregte besondere öffentliche Aufmerksamkeit durch mehrere kontroverse Aspekte:
𝟭. 𝗕𝗶𝗹𝗱𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲-𝗗𝗲𝗯𝗮𝘁𝘁𝗲:
• Es gab Diskussionen darüber, dass Wirtschaftsminister 𝗥𝗼𝗯𝗲𝗿𝘁 𝗛𝗮𝗯𝗲𝗰𝗸 (Grüne) der Firma die Nutzung eines offiziellen Fotos zu Werbezwecken gestattet haben soll.
𝟮. 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵𝘀𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗮𝗹𝗹:
• Für besondere Kontroverse sorgte ein Fall, bei dem es zu einer 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵𝘀𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 ä𝗹𝘁𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗠𝗮𝗻𝗻 kam. Hintergrund war offenbar ein Kommentar im Internet, dessen Interpretation umstritten ist. Die frühe Uhrzeit der Durchsuchung (6:30 Uhr) und die persönlichen Umstände des Betroffenen führten zu zusätzlicher Kritik.
Rechtliche und gesellschaftliche Implikationen
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis verschiedener Rechtsgüter auf:
• 𝗣𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 und Schutz vor Beleidigung einerseits
• 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗨𝗻𝘃𝗲𝗿𝗹𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 andererseits
• 𝗠𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 und ihre Grenzen im digitalen Raum
Gesellschaftliche Entwicklungen
Nach aktuellen Umfragen hat fast jeder zweite Deutsche mittlerweile Bedenken, seine politische Meinung öffentlich zu äußern. Laut einer 𝗔𝗹𝗹𝗲𝗻𝘀𝗯𝗮𝗰𝗵-𝗨𝗺𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝟮𝟬𝟮𝟯 gaben 𝟰𝟰 % 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗳𝗿𝗮𝗴𝘁𝗲𝗻 an, vorsichtiger geworden zu sein, was sie öffentlich sagen.
Meine Meinung dazu
Was mich besonders beunruhigt: In Deutschland scheint mittlerweile die „Beleidigung“ schwerer zu wiegen als der „𝗘𝗶𝗻𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗨𝗻𝘃𝗲𝗿𝗹𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴“. Deshalb habe ich die Website erstellt – sie soll auf 𝘀𝗮𝘁𝗶𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗪𝗲𝗶𝘀𝗲 auf diese problematische Entwicklung aufmerksam machen und Menschen helfen, ihre digitale Existenz zu schützen.